Mitgliedschaft

Wir freuen uns über neue Mitglieder - Herzlich Willkommen.

Zur Anmeldung sind drei Dinge erforderlich:

  1. Ein ausgefülltes Anmeldeformular (siehe unten) für den Verein.
  2. Ein ausgefüllter Passantrag (siehe unten) für den Fußballverband.
  3. Einschreibebeleg über die Abmeldung beim alten Verein oder eine Geburtsurkunde (falls wir der erste Fußballverein sind)

Bei Fragen bezüglich einer An-/Abmeldung bitte an :

telschowhombruchersvde (Jugend)

oder an : 0231-28868721

Severidthombrucherde (Senioren)

tiemannhombrucherde (Senioren)

(sollten sie niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte ihre Angaben und ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter)

Anmeldeunterlagen

Kurzinfo für Neuaufnahmen

1. Aufnahmeantrag 
Mit der Unterzeichung des Aufnahmeantrages wird die Mitgliedschaft im Hombrucher SV 09/72 e. V. begründet. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Antrag von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Voraussetzung für die Teilnahme am aktiven Spielbetrieb des Vereins ist Gesundheit und ärztliche Erlaubnis zur Sportausübung. Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines Personen- oder Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportbund NWe.V. abgeschlossenen Sportunfallversicherung. Etwa auftretende Sportunfälle sind möglichst sofort -spätestens jedoch am nächsten Tag nach ärztlichen Untersuchungen -der Jugendabteilung (Vorstand) des Vereins zu melden. Der Vereinsaustritt kann nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende (31.03./30.06./30.09./31.12.) eines Jahres erfolgen. Die Austritterklärung ist mit Einschreibekarte an die Juniorenabteilung des Hombrucher SV 09/72 e. V., Postfach 500 121, 44201 Dortmund, zu richten.

2. Spielberechtigung
Für die Beantragung der Spielberechtigung (Spielerpass) beim Westdeutschen Fußballverband ist der beigefügte Vordruck vom Spieler und bei Minderjährigen zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Beim Erstantrag ist eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beizufügen. Liegt ein Vereinswechsel vor, ist der der Einschreibebeleg über die erfolgte Abmeldung beim bisherigen Verein auf der Rückseite des Antrages aufzukleben. 

3. Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Beitragsordnung. Der Beitrag ist jeweils vierteljährlich am Ersten eines Quartals bargeldlos im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Eine entsprechende Ermächtigung enthält bereits der Aufnahmeantrag. Vom Beitragseinzug im Lastschriftverfahren kann nur bei begründeter Ausnahme abgesehen werden. In diesem Fall ist der gesamte Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen in einer Summe fällig. Die Zahlungsvelbindlichkeit und die Mitgliedschaft erlischt nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von Trainingsstunden.

4. Rückgabe der Unterlagen Folgende
Unterlagen sind am nächsten Trainingstag abzugeben: a) Aufnahmeantrag b) Antrag auf Erstellung der Spielberechtigungt d) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bei Erstantrag bzw. Einschreibebeleg

Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Abmeldung ist nur gültig, wenn sie per Einschreiben an folgendes Postfach gesandt wird:

Hombrucher Sportverein 09/72 e.V. · Postfach 500121 · 44201 Dortmund
( Eine Abmeldung die an unsere Sportanlage gesandt wird, wird von uns nicht Anerkannt! )

Ein Satz genügt, z.B.:"Hiermit melde ich meinen Sohn Franz Beckenbauer ab." Es ist wichtig, dass der Einschreibebeleg aufbewahrt wird.

Im besten Fall geben Sie auch noch das Geburtsdatum ihres Kindes und die Mannschaft in der Ihr Kind zuletzt gespielt hat mit an!


Unterstützer

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